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Unsere Rechtsdienstleistungen

Migrationsrecht

Das Migrationsrecht, auch als Aufenthalts- oder gar Ausländerrecht bekannt, befasst sich mit der Möglichkeit des legalen und langfristigen Aufenthalts in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Erlangung eines Aufenthaltstitels. Die Aufenthaltszwecke können dabei vielzählig sein:

  • Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland,
  • Tätigkeit als angestellte(r) Arbeitnehmer (in),
  • Ehegatten – und Familiennachzug,
  • Studium oder Forschung,
  • und weitere mehr.

Migrationsrecht befasst sich aber auch mit der Frage der Verfestigung des Aufenthaltsstatus. So geht es auch um die Frage der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis – ein zeitlich unbefristeter Aufenthaltstitel - oder gar die Möglichkeit der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Migrationsrecht betrifft leider ebenso die Fragen des Verlusts eines Aufenthaltsrechts - die Versagung einer beantragten Aufenthaltserlaubnis, die Ausweisung oder gar die Abschiebung einer Person.

Familienrecht

Bei allen rechtlichen Fragen, die sich Ihnen in Bezug auf die Ehe, Verwandtschaft oder Lebenspartnerschaft stellen, stehen wir Ihnen beratend und aufklärend zur Seite. Wenn es die Situation erfordert, streiten wir auch für Sie.

Daneben bringt Migration auch stets Berührungspunkte mit fremden Rechtsordnungen mit sich. So wird im internationalen Familienrecht zunehmend einheitlich auf den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der Eheleute abgestellt. Was diese Anknüpfung konkret für Ihre Ehe und die mit ihr einhergehenden Regelungen in Bezug auf eine etwaige Ehescheidung, den Unterhalt, das Güterrecht bedeuten, zeigen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch auf. Wir unterstützen Sie auch bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Rechtswahlvereinbarungen, um Ihnen unerwünschte familienrechtliche Konsequenzen Ihrer Migration zu ersparen.

Mit Frau Dr. Yerlikaya-Manzel bekommen Sie eine kompetente, fachanwaltliche Interessenvertretung bei Ihren Belangen der Ehescheidung, des Versorgungsausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung, des Trennungs- bzw. Scheidungsunterhalts, des Kindesunterhalts, des Umgangs und der elterlichen Sorge.

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Deutsch-türkisches Familienrecht

Auch bei familienrechtlichen Problemen mit einem inernationalen Rechtsbezug zur Türkei gilt es, in jedem Einzelfall präzise zu überprüfen, für welche Rechtsangelegenheit (z.B. Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung u.a.) welches Recht anzuwenden ist.

Frau Dr. Yerlikaya-Manzel berät sie als langjährige Fachanwältin kompetent bei den Fragen des türkischen Familienrechts und der Frage des jeweils anzuwendenden Rechts.

Sie steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit einem kompetenten Team in der Türkei zur Seite.

Türkisches Recht

Das türkische Recht spielt in Deutschland eine immer stärkere Rolle.

Sei es die Anerkennung einer Scheidung durch ein deutsches Gericht in der Türkei, die Durchsetzung von Erbansprüchen oder die Begleitung von Unternehmensgründungen:
Die persönlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den beiden Ländern sind in den letzten Jahren stark gestiegen und bergen viele juristische Herausforderungen.

Wir unterstützen Sie gemeinsam mit unserer Kooperationspartnerinnen in der Türkei bei Rechtsfragen des Familien- und Erbrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des gesamten Zivilrechts und wahren Ihre Interessen im länderübergreifenden Rechtsverkehr.