Das Migrationsrecht, auch als Aufenthalts- oder gar Ausländerrecht bekannt, befasst sich mit der Möglichkeit des legalen und langfristigen Aufenthalts in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Erlangung eines Aufenthaltstitels. Die Aufenthaltszwecke können dabei vielzählig sein:Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland,Tätigkeit als angestellte(r) Arbeitnehmer (in),Ehegatten – und Familiennachzug,Studium oder Forschung,und weitere mehr.Migrationsrecht befasst sich aber auch mit der Frage der Verfestigung des Aufenthaltsstatus. So geht es auch um die Frage der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis – ein zeitlich unbefristeter Aufenthaltstitel - oder gar die Möglichkeit der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.Migrationsrecht betrifft leider ebenso die Fragen des Verlusts eines Aufenthaltsrechts - die Versagung einer beantragten Aufenthaltserlaubnis, die Ausweisung oder gar die Abschiebung einer Person.
Im Bereich des Familienrechts unterstützen wir Sie insbesondere bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten sind, sowie bei der nachfolgenden Ehescheidung. Familienrechtliche Vereinbarungen sind insbesondere deshalb von großer Bedeutung, weil europarechtliche Verordnungen für die Bestimmung des anwendbaren Rechts den Wohnort der Eheleute mehr und mehr in den Fokus stellen. Durch klar geregelte Vereinbarungen können mögliche Konflikte vermieden und das Leben der Eheleute – sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung – wesentlich erleichtert werde. Mit ihrer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung im Familienrecht berät und begleitet Sie Frau Dr. Yerlikaya-Manzel jederzeit gerne.
Auch bei familienrechtlichen Problemen mit einem inernationalen Rechtsbezug zur Türkei gilt es, in jedem Einzelfall präzise zu überprüfen, für welche Rechtsangelegenheit (z.B. Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung u.a.) welches Recht anzuwenden ist.Frau Dr. Yerlikaya-Manzel berät sie als langjährige Fachanwältin kompetent bei den Fragen des türkischen Familienrechts und der Frage des jeweils anzuwendenden Rechts.Sie steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit einem kompetenten Team in der Türkei zur Seite.
Das türkische Recht spielt in Deutschland eine immer stärkere Rolle.Sei es die Anerkennung einer Scheidung durch ein deutsches Gericht in der Türkei, die Durchsetzung von Erbansprüchen oder die Begleitung von Unternehmensgründungen:
Die persönlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den beiden Ländern sind in den letzten Jahren stark gestiegen und bergen viele juristische Herausforderungen.Wir unterstützen Sie gemeinsam mit unserer Kooperationspartnerinnen in der Türkei bei Rechtsfragen des Familien- und Erbrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des gesamten Zivilrechts und wahren Ihre Interessen im länderübergreifenden Rechtsverkehr.