Migrationsrecht
Seit dem Jahr 2016 führt Herr Dr. Manzel den Titel „Fachanwalt für Migrationsrecht“.Im Migrationsrecht sind wir Ihre Ansprechpartner*innen, wenn es darum geht, die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, umArbeitskräfte zur Durchführung von Projekten nach Deutschland zu entsenden,sich mit dem eigenen Unternehmen in Deutschland niederzulassen,als ausländische, qualifizierte Fachkraft in einem deutschen Unternehmen eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen,die „Blaue Karte EU“ zu beantragen oderausländische qualifizierte Fachkräfte in Ihrem Unternehmen anzustellen.Denn der bestehende Fachkräftemangel wird Deutschland noch in den nächsten Jahrzehnten vor große Herausforderungen stellen.
Familienrecht
Im Bereich des Familienrechts unterstützen wir Sie insbesondere bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten sind, sowie bei der nachfolgenden Ehescheidung. Familienrechtliche Vereinbarungen sind insbesondere deshalb von großer Bedeutung, weil europarechtliche Verordnungen für die Bestimmung des anwendbaren Rechts den Wohnort der Eheleute mehr und mehr in den Fokus stellen. Durch klar geregelte Vereinbarungen können mögliche Konflikte vermieden und das Leben der Eheleute – sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung – wesentlich erleichtert werde.
Mit ihrer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung im Familienrecht berät und begleitet Sie Frau Dr. Yerlikaya-Manzel jederzeit gerne.
Wir nehmen Ihre Interessen auch überörtlich wahr, da wir im gesamten Bundesgebiet für Sie tätig sind.Auf Wunsch bieten wir unsere Beratungen gerne auch in englischer, türkischer oder französischer Sprache an.