Ihre Fachanwaltskanzlei

Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Migrations- und Familienrecht. Durch die Einführung von Fachanwaltschaften haben die Rechtsanwaltskammern hohe Standards gesetzt, um die Qualität der anwaltlichen Betreuung zu garantieren. Fachanwältin darf sich nur nennen, wer die entsprechenden theoretischen und praktischen Erfahrungen nachweisen kann.

Der Schwerpunkt unserer Sozietät liegt im Wirtschaftsmigrationsrecht („business immigration“) sowie dem deutschen und internationalen Familienrecht.

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Migrationsrecht

Seit dem Jahr 2016 führt Herr Dr. Manzel den Titel „Fachanwalt für Migrationsrecht“.

Im Migrationsrecht sind wir Ihre Ansprechpartner*innen, wenn es darum geht, die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, um

  • Arbeitskräfte zur Durchführung von Projekten nach Deutschland zu entsenden,
  • sich mit dem eigenen Unternehmen in Deutschland niederzulassen,
  • als ausländische, qualifizierte Fachkraft in einem deutschen Unternehmen eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen,
  • die „Blaue Karte EU“ zu beantragen oder
  • ausländische qualifizierte Fachkräfte in Ihrem Unternehmen anzustellen.

Denn der bestehende Fachkräftemangel wird Deutschland noch in den nächsten Jahrzehnten vor große Herausforderungen stellen.

Familienrecht

Frau Dr. Yerlikaya-Manzel ist neben ihrer Tätigkeit im Wirtschaftsmigrationsrecht auch als Fachanwältin für Familienrecht tätig. Hier ist sie Ihre Ansprechpartnerin für die Themen:

  • Eheverträge,
  • Ehescheidungen,
  • Unterhalt für Kinder oder Ehepartner,
  • güterrechtliche Auseinandersetzungen,
  • Versorgungsausgleich,
  • Kindesumgang
  • Sorgerecht.

Lassen Sie sich bei all diesen Fragen von Anfang an fachanwaltlich begleiten!